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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §258 Abs4;Rechtssatz
Die im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches getroffene Unterhaltsregelung kann nicht als schriftliche Verfügung eines Ziviltechnikers gem § 13 Abs 12 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen des Bundes-Ingenieurkammer qualifiziert werden. § 13 Abs 12 der Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundes-Ingenieurkammer stellt keine mit § 258 Abs 4 ASVG vergleichbare Regelung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060131.X01Im RIS seit
20.11.2000