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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung gegen eine Erledigung des Arbeitsmarktservice betreffend die vorläufige Einstellung eines LeistungsbezugsRechtssatz
Die Einstellung des Leistungsbezuges wurde zwischenzeitlich rückwirkend behoben. Dies wurde dem Einschreiter vorgehalten und ihm befristet Gelegenheit gegeben, Gegenteiliges vorzubringen. Der Einschreiter hat nichts eingewendet. Ein anfechtbarer Verwaltungsakt liegt somit nicht (mehr) vor.
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B215.1996Dokumentnummer
JFR_10039585_96B00215_01