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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2/ FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Ausweisung gemäß §17 Abs1 FremdenG; Zurückweisung des Antrages auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung.
Zur Begründung des Antrages wird ausgeführt, daß der Beschwerdeführer als politisch Verfolgter im Falle einer Ausweisung mit schwersten Konsequenzen zu rechnen hätte. Ihn würden in Zaire eine unmenschliche Behandlung und möglicherweise auch Folter erwarten. VfGH / Wirkung aufschiebende
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B995.1996Dokumentnummer
JFR_10039585_96B00995_01