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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der VwGH kann eine Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen der ihm aufgetragenen Rechtskontrolle nur aufgreifen, wenn die behördliche Beweiswürdigung zufolge eines Verstoßes gegen die Denkgesetze oder das allgemeine menschliche Erfahrungsgut oder im Ergebnis einer unzureichenden Erhebung des maßgebenden Sachverhalts die Qualität einer Rechtsverletzung in der behördlichen Ermittlung der Sachverhaltsgrundlagen annimmt (Hinweis E 21.11.1996, 94/07/0041).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitSachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070238.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013