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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/07/0190 94/07/0186Rechtssatz
Daß mit einem Bescheid nach § 21a Abs 1 WRG Maßnahmen aufgetragen werden, deren Durchführung einen Eingriff in fremde Rechte darstellt, macht einen solchen Bescheid nicht rechtswidrig. Auch Maßnahmen, die in fremde Rechte eingreifen, können nach § 21a WRG vorgeschrieben werden.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994070166.X13Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
19.05.2015