RS Vwgh 1997/9/11 97/06/0123

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

23/01 Konkursordnung
50/01 Gewerbeordnung
95/06 Ziviltechniker

Norm

KO §157;
ZivTG 1993 §17 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Das Gesetz stellt gemäß § 17 Abs 1 Z 4 ZivTG 1993 allein auf den Tatbestand der Eröffnung des Konkurses bzw dessen Abweisung mangels hinreichendem Vermögen ab. Die Umstände, aus denen es zu einer Konkurseröffnung gegen eine Person gekommen ist, spielen im Rahmen des angeführten Erlöschenstatbestandes gem § 17 Abs 1 Z 4 ZivTG 1993 keine Rolle. Auch die spätere Aufhebung des Konkurses ua aufgrund des Abschlusses eines Zwangsausgleiches beeinflußt das ex lege Erlöschen der Befugnis gem § 17 Abs 1 Z 4 ZivTG 1993 nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997060123.X02

Im RIS seit

18.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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