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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Steht fest, daß der Bauwerber, der nicht Alleineigentümer des Baugrundstückes ist, nicht den Nachweis der Zustimmung aller Grundeigentümer zur beantragten Bauführung zu erbringen vermag, bedarf es keines Auftrages gem § 13 Abs 3 AVG zur Beseitigung des Formgebrechens (Hinweis E 28.3.1977, 2015/76), vielmehr ist das Ansuchen INHALTLICH zu erledigen (Versagung der Baubewilligung wegen der nichterteilten Zustimmung der Miteigentümer).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag AusschlußFormgebrechen behebbare BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060139.X01Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.03.2009