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20/04 Erbrecht einschließlich AnerbenrechtNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtsmittelbeschränkung im Falle eines stattgebenden Bescheides bezieht sich nur auf den "Gesuchsteller", nicht aber auf einen Miteigentümer, von dem der Höfebehörde zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung kein Antrag (Gesuch) vorliegt. Ein solcher Miteigentümer ist gegen einen nur auf Grund des Antrages der anderen Miteigentümer ergangenen stattgebenden Bescheid berufungsberechtigt.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070106.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009