RS Vwgh 1997/9/11 95/15/0132

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0702/67 E 2. Oktober 1968 VwSlg 3785 F/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Das Erlassen von Steuerbescheiden ist eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung und unterbricht daher die Verjährung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150132.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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