RS Vwgh 1997/9/11 97/07/0118

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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L69304 Wasserversorgung Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
WasserversorgungsG OÖ 1997 §5;

Rechtssatz

Die Entscheidung über einen Antrag auf Ausnahme von der Anschlußpflicht setzt nicht notwendig die vorangehende Rechtskraft einer bescheidmäßigen Feststellung dieser Anschlußpflicht voraus.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070118.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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