RS Vwgh 1997/9/11 97/06/0123

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

23/01 Konkursordnung
50/01 Gewerbeordnung
95/06 Ziviltechniker

Norm

KO §157;
ZivTG 1993 §17 Abs1 Z4;
ZivTG 1993 §17 Abs3;

Rechtssatz

Die Aufhebung eines Konkurses hat keinerlei Bedeutung in bezug auf ein Verfahren, in dem gem § 17 Abs 1 Z 4 iVm § 17 Abs 3 ZivTG 1993 das ex lege Erlöschen der Befugnis eines Ziviltechnikers auszusprechen ist. Ein Rückgängigmachen eines solchen von Gesetzes wegen eingetretenen Erlöschens im Fall der späteren Aufhebung des Konkurses sieht das ZivTG 1993 nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997060123.X01

Im RIS seit

18.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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