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23/01 KonkursordnungNorm
KO §157;Rechtssatz
Die Aufhebung eines Konkurses hat keinerlei Bedeutung in bezug auf ein Verfahren, in dem gem § 17 Abs 1 Z 4 iVm § 17 Abs 3 ZivTG 1993 das ex lege Erlöschen der Befugnis eines Ziviltechnikers auszusprechen ist. Ein Rückgängigmachen eines solchen von Gesetzes wegen eingetretenen Erlöschens im Fall der späteren Aufhebung des Konkurses sieht das ZivTG 1993 nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060123.X01Im RIS seit
18.04.2001