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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Ausweisung gemäß §17 Abs1 FremdenG.
Der sofortige Vollzug des angefochtenen Bescheides würde für die Beschwerdeführerin die Trennung von ihrem Ehegatten und ihren beiden minderjährigen Kindern bedeuten.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B1154.1996Dokumentnummer
JFR_10039571_96B01154_01