Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbarbegriff des § 75 Abs 2 GewO 1994 umfaßt auch die Liegenschaftseigentümer und zwar sowohl diejenigen, die (nur) durch Immissionen und dgl beeinträchtigt werden können als auch solche, deren Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb der Betriebsanlage in Anspruch genommen werden sollen (Hinweis E 25.2.1992, 92/04/0031).
Schlagworte
Gewerberecht Nachbar RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070051.X02Im RIS seit
07.06.2001