RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0128

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z2;
EStG 1988 §25 Abs1;
KommStG 1993 §1;
KommStG 1993 §2;
KommStG 1993 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die durch § 23 Z 2 EStG 1988 erfaßten Arbeitsvergütungen eines Mitunternehmers stellen keine von der Kommunalsteuer erfaßten Arbeitslöhne dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997150128.X04

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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