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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §73 Abs1;Rechtssatz
Der Wortlaut des § 31 Abs 6 Vlbg BauG 1972 läßt keinen Zweifel daran, daß diese Bestimmung lediglich die ERTEILUNG von Baubewilligungen zu einem Zeitpunkt, zu dem eine andere landesrechtliche, für das Vorhaben erforderliche Bewilligung noch aussteht, hintanhalten will. Nach dieser Bestimmung ist es der Baubehörde jedoch nicht verwehrt, das Bauansuchen zu versagen. Ein absolutes Entscheidungshindernis, das zur Abweisung des Devolutionsantrages berechtigt, besteht nicht (Hinweis E 11.9.1986, 83/06/0160; der B 24.2.1993, 93/03/0008, und das E 19.12.1994, 94/10/0119, stützen eine gegenteilige Meinung nicht).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060121.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017