RS Vwgh 1997/9/11 97/15/0128

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z2;

Rechtssatz

Aus der Anführung der Kommanditgesellschaft in § 23 Z 2 EStG 1988 ergibt sich, daß Kommanditisten einkommensteuerlich jedenfalls dann als Mitunternehmer anzusehen sind, wenn ihre Stellung der vom Regelstatut des HGB vorgegebenen entspricht (Hinweis E 21.2.1990, 89/13/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997150128.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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