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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §53 Abs1;Rechtssatz
Die nach § 7a Abs 4 Z 1 AWG 1990 erfolgte Einbindung der Inhaber bestehender Genehmigungen in das Verfahren nach § 7a AWG 1990 kann zur Befangenheit eines Sachverständigen führen, der für solche Unternehmungen wiederholt als Gutachter tätig wurde.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070074.X11Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2011