RS Vwgh 1997/9/11 97/07/0074

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1;
AWG 1990 §7a Abs4 Z1;

Rechtssatz

Die nach § 7a Abs 4 Z 1 AWG 1990 erfolgte Einbindung der Inhaber bestehender Genehmigungen in das Verfahren nach § 7a AWG 1990 kann zur Befangenheit eines Sachverständigen führen, der für solche Unternehmungen wiederholt als Gutachter tätig wurde.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070074.X11

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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