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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Ausweisung gemäß §17 Abs2 Z4 und Z6 FremdenG.
Die Beschwerdeführerin würde von ihrem rechtmäßig in Österreich lebenden Ehemann getrennt, von dem sie ein Kind erwarte. Außerdem sei das Verfahren über den von ihr eingebrachten Asylantrag noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B1107.1996Dokumentnummer
JFR_10039486_96B01107_01