RS Vwgh 1997/9/11 97/07/0074

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1;
AVG §76 Abs4;

Rechtssatz

Ein Kostenvorschuß für die Abgabe eines Gutachtens durch einen ausgeschlossenen Sachverständigen ist nicht zulässig.

Schlagworte

Befangenheit von SachverständigenVorliegen eines Gutachtens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070074.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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