Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ein Kostenvorschuß für die Abgabe eines Gutachtens durch einen ausgeschlossenen Sachverständigen ist nicht zulässig.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenVorliegen eines GutachtensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070074.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2011