RS Vfgh 1996/5/14 B1267/96

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Veröffentlicht am 14.05.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

Folge

Interessenabwägung

Ausweisung gemäß §17 Abs2 Z4 und Z6 FremdenG.

Bei Vollzug des Bescheides hätte der Beschwerdeführer aufgrund seiner albanischen Abstammung im Kosovo eine überhöhte Bestrafung zu erwarten und könnte unter Umständen nie mehr die Freiheit erlangen.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B1267.1996

Dokumentnummer

JFR_10039486_96B01267_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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