RS Vwgh 1997/9/12 97/19/1308

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Veröffentlicht am 12.09.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0155 E 21. Februar 1985 VwSlg 5968 F/1985 RS 1(hier: dies muß auch dann gelten, wenn der VfGH die Behandlung der Beschwerde abgelehnt hat)

Stammrechtssatz

Im Falle der Abtretung einer Beschwerde durch den VfGH nach Art 144 Abs 3 (früher Abs 2) B-VG obliegt dem VwGH die selbstständige Prüfung der Frage, ob die Beschwerde beim VfGH rechtzeitig eingebracht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997191308.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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