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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Rechtssatz
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist; irrtümliche Falschadressierung des Beschwerdekuverts als bloß minderer Grad des Versehens; Kenntnis dieses Hindernisses erst durch Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses des Verfassungsgerichtshofes
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B520.1996Dokumentnummer
JFR_10039390_96B00520_01