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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/10/22 96/08/0125 9 (Gilt auch für Lehrgänge privater Veranstalter)Stammrechtssatz
Der Aufbaulehrgang Elektronik an der Höheren technischen Lehranstalt für Berufstätige stellt keinen Lehrgang iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG und demgemäß auch kein Studium iSd § 12 Abs 4 AlVG dar, weil die Ausbildung an einer solchen Schule auf Personen zugeschnitten ist, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden (vgl § 6 Abs 2 SchulzeitV 1991); im Beschwerdefall ist daher die Tatbestandsvoraussetzung eines Werkstudiums von mehr als 18 Wochen im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 4 AlVG nicht erfüllt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080097.X05Im RIS seit
10.01.2002