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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Rechtssatz
Lehrgänge privater Veranstalter sind nicht grundsätzlich vom Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 lit f AlVG ausgeschlossen (Hinweis E 21.3.1995, 94/08/0123; betreffend einen WIFI-Kurs). Voraussetzung der Gleichbehandlung solcher Lehrgänge mit gesetzlich geregelten Lehrgängen ist jedoch, daß sie diesen auch sachlich gleichen und daher als vom Zweck des § 12 Abs 3 lit f AlVG mitumfaßt angesehen werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080097.X06Im RIS seit
10.01.2002