Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §15 Abs1 Z1 litm;Rechtssatz
Haftzeiten in der BRD sind keine rahmenfristerstreckenden Tatbestände nach § 15 AlVG iVm Art 7 Abkommen zwischen der Republik Österreich und der BRD über Arbeitslosenversicherung, BGBl 1979/392. § 15 Abs 1 Z 1 lit m AlVG normiert eindeutig, daß sich die Rahmenfristen um Zeiträume einer Anhaltung im INLAND verlängern; dies läßt keine Auslegung dahingehend zu, daß der Gesetzgeber bei dieser Bestimmung auch einen Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes im Auge gehabt hätte (Hinweis E 26.9.1989, 88/08/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994080140.X01Im RIS seit
18.10.2001