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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/10/22 96/08/0125 4Stammrechtssatz
Die für die Abgrenzung einer Ausbildung iSd § 12 Abs 3 lit f und Abs 4 AlVG von einer Schulungsmaßnahme nach § 12 Abs 5 AlVG relevante Frage der umfassenden Inanspruchnahme durch die Ausbildung ist nach den jeweiligen Ausbildungsvorschriften und nicht nach der konkret-individuellen Art, wie der Auszubildende der Ausbildung obliegt, zu beantworten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080097.X04Im RIS seit
10.01.2002