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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Grundeigentümer nehmen im Bauverfahren als Parteien regelmäßig nur hinsichtlich der Frage teil, ob die erforderliche Zustimmung vorliegt oder nicht; sie genießen im Baubewilligungsverfahren somit eine sehr eingeschränkte Parteistellung (Hinweis E 11.12.1990, 90/05/0078).
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997050119.X02Im RIS seit
03.05.2001