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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/06/14 94/12/0301 1 (hier: Keine Parteistellung im Verfahren zur Ernennung auf die Planstelle eines Landesschulinspektors)Stammrechtssatz
Den in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis BEFINDLICHEN Beamten kommt bei einer bestimmten rechtlichen Verdichtung ein Rechtsanspruch auf inhaltliche Überprüfung der Verwendungsgruppenzuordnung auch dann zu, wenn deren Änderung begehrt wird (Hinweis E VS 26.6.1974, 991/72, VwSlg 8643 A/1974, E 29.11.1993, 91/12/0240 und E 23.6.1993, 92/12/0133). Eine solche rechtliche Verdichtung ist dann gegeben, wenn die für die Zuordnung zu den Verwendungsgruppen iVm der PT - Zuordnungsverordnung (hier: PTZV 1993) maßgebenden Aspekte normativ gefaßt sind, es sich hiebei nicht bloß um Selbstbindungsnormen handelt oder ein Rechtsanspruch (rechtliches Interesse) ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120190.X01Im RIS seit
20.11.2000