Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hat wesentliche Mängel des Verwaltungsverfahrens auch ohne entsprechenden Antrag in der Beschwerde wahrzunehmen, insb wenn in der Beschwerde ihrem Inhalt nach eine Reihe von Verfahrensmängeln gerügt werden.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130245.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011