RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0106

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1988 §24;
EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer Betriebsveräußerung gegen Leibrente ist der Veräußerungserlös erst nach Maßgabe des Abreifens der vereinbarten Gegenleistung zu erfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993130106.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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