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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §164 Abs1;Rechtssatz
Einer ausdrücklichen Anmeldung von Zweifeln und der Bekanntgabe der Gründe hiefür bedarf es im Rahmen des § 164 Abs 1 BAO nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993130059.X02Im RIS seit
07.06.2001