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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Allfälligen Bestrebungen des Abgabepflichtigen, einem hohen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn in späteren Perioden entsprechend hohe tariflich voll zum Tragen kommende Korrektivposten gegenüberzustellen, kann nur durch eine vorsichtige, alle vorhersehbaren Umstände berücksichtigende und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes entsprechende Ermittlung der Kaufpreisforderung begegnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993130106.X03Im RIS seit
07.06.2001