RS Vwgh 1997/9/17 96/12/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
BDG 1979 §3 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs3;
BDG 1979 Anl1 Z28;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/14 94/12/0301 1

Stammrechtssatz

Den in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis BEFINDLICHEN Beamten kommt bei einer bestimmten rechtlichen Verdichtung ein Rechtsanspruch auf inhaltliche Überprüfung der Verwendungsgruppenzuordnung auch dann zu, wenn deren Änderung begehrt wird (Hinweis E VS 26.6.1974, 991/72, VwSlg 8643 A/1974, E 29.11.1993, 91/12/0240 und E 23.6.1993, 92/12/0133). Eine solche rechtliche Verdichtung ist dann gegeben, wenn die für die Zuordnung zu den Verwendungsgruppen iVm der PT - Zuordnungsverordnung (hier: PTZV 1993) maßgebenden Aspekte normativ gefaßt sind, es sich hiebei nicht bloß um Selbstbindungsnormen handelt oder ein Rechtsanspruch (rechtliches Interesse) ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120190.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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