RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0015

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §150;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Ein Verweis auf einen Prüfungsbericht und Äußerungen des Prüfungsorganes im Verwaltungsverfahren können die Begründung des Berufungsbescheides nur dann tragen, wenn der Betriebsprüfungsbericht seinerseits den Anforderungen an die Begründung eines Bescheides vollinhaltich genügt und darüber hinaus auch alle im Berufungsverfahren vorgetragenen Argumente schon nachvollziehbar in zusammengefaßter Darstellung widerlegt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130015.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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