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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §229 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/18 91/12/0231 5 (hier: Im Rahmen des PT-Schemas ist zur Frage der Gleichwertigkeit auch noch auf die Unterteilung der VGr in Dienstzulagengruppen nach der PTZV Bedacht zu nehmen)Stammrechtssatz
Nur der Wegfall einer Leitungsfunktion im engeren Sinne stellt eine objektive Ungleichwertigkeit zweier Verwendungen innerhalb der selben Verwendungsgruppe iSd § 40 Abs 2 Z 2 BDG 1979 dar (Hinweis: E 17.3.1986, 85/12/0089). Bei Funktionen auf unterster Ebene bei einer nachgeordneten Dienststelle kommt es auf den Funktionsunterschied Leitung/Stellvertretung nicht an (hier: Abteilungskommandant der Krankenabteilung eines landesgerichtlichen Gefangenenhauses/Stellvertretung des Abteilungskommandanten des ersten Stocks des Gefangenenhauses).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120005.X01Im RIS seit
20.11.2000