RS Vwgh 1997/9/18 97/20/0166

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Veröffentlicht am 18.09.1997
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/27 94/01/0025 2 (hier: Befürchtung, in einem abgelegenen Gebiet auf Schlepperbanden zu stoßen)

Stammrechtssatz

Zur Dartuung einer besonderen Gefahrenlage iSd § 18 WaffG genügen nicht bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung, sondern die Verdachtgründe müssen sich derart verdichtet haben, daß sich schlüssig eine konkrete Gefährdung ergibt. Der Bf hat auch keine konkreten Vorfälle ins Treffen geführt, bei denen vollziehende Organe des Fremdenrechtes iZm der Verfügung und Aufrechterhaltung der Schubhaft gefährdet worden wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997200166.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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