RS Vwgh 1997/9/19 95/19/0679

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Veröffentlicht am 19.09.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/03 Sonstiges Insolvenzrecht

Norm

ABGB §26;
EVKOAOAnfO Art11 Abs1;

Rechtssatz

Eine erfolgreiche Betätigung auf dem Gebiet des Gläubigerschutzes iSd Art XI Abs 1 EVKOAOAnf setzt besondere Tätigkeiten zur Ermittlung und Sicherung des Vermögens zum Vorteil aller Gläubiger, insbesondere die Analyse der Unternehmensbilanzen und die Forschung nach Gläubigerbegünstigungen bzw Gläubigerbenachteiligungen voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995190679.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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