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10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-EntschädigungNorm
AHG 1949 §1;Rechtssatz
Ein Schadenersatzanspruch wegen des behaupteten schuldhaften, rechtswidrigen Verhaltens eines Vorgesetzten oder der Dienstbehörde in Vollziehung der Gesetze ist jedenfalls nicht aus § 20 GehG abzuleiten (Hinweis E 18.12.1996, 96/12/0085, 0255 und 0269) und nicht im Verwaltungsweg durchzusetzen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen ZivilrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120252.X02Im RIS seit
19.10.2001