Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/03/0097Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/18 92/07/0016 4Stammrechtssatz
Aus der Bestimmung des § 40 Abs 2 VStG ist kein Recht der Partei abzuleiten, den gesamten Akt in Kopie von der Behörde zugesandt zu erhalten. Die gemäß § 24 VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anwendbare Bestimmung des § 17 Abs 1 AVG sieht lediglich das Recht der Partei vor, an Ort und Stelle, somit im Amtsgebäude der Behörde, Abschriften der Akten oder Aktenteile selbst anzufertigen oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auf ihre Kosten Kopien anfertigen zu lassen. Der vom Besch reklamierte Anspruch auf Übersendung einer Ablichtung der Anzeige samt ihrer Beilagen besteht nicht (Hinweis E 20.11.1986, 86/02/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030096.X02Im RIS seit
03.04.2001