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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art15aLeitsatz
Einstellung des Verfahrens nach Zurückziehung eines Antrags auf Feststellung einer Verpflichtung aus einer Vereinbarung zwischen Bund und LändernSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2004 hat die Salzburger Landesregierung ihren Antrag zurückgezogen.
Das Verfahren war daher einzustellen, was gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden konnte.
Schlagworte
Vereinbarungen nach Art15a B-VG, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:F1.2004Dokumentnummer
JFT_09958784_04F00001_00