RS Vwgh 1997/9/24 95/03/0157

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Veröffentlicht am 24.09.1997
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs2;
StVO 1960 §24 Abs3 lita;
StVO 1960 §8 Abs4;

Rechtssatz

§ 8 Abs 4 StVO ordnet an, daß (unter anderem) die Benützung von Gehsteigen mit Fahrzeugen aller Art grundsätzlich verboten ist. Zwar statuiert die StVO Ausnahmen von diesem Verbot, § 23 Abs 2 StVO iVm § 24 Abs 3 lit a StVO normiert jedoch nicht eine solche Ausnahme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995030157.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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