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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGSt §32 Abs3;Rechtssatz
Die im § 32 Abs 3 GGSt verankerte Verpflichtung des Lenkers zum Mitführen der Begleitpapiere hat keine neue Regelung erfahren, die Kenntnis dieser elementaren Bestimmung ist einem Berufskraftfahrer jedenfalls zuzumuten, dies auch dann, wenn er vor Antritt der Fahrt nicht gem § 40 Abs 1 GGSt über seine Pflichten und die Besonderheiten der Beförderung unterwiesen wurde. Ein Verstoß des Beförderers gegen seine im letzten Satz der genannten Bestimmung normierte Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß der Lenker diese Unterweisung erhält, vermag beim Lenker einer Beförderungseinheit keineswegs zwangsläufig den Ausschluß des Verschuldens im Falle einer Pflichtverletzung zu bewirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030110.X03Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009