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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ADR 1973 Rn2307 idF 1995/357;Rechtssatz
Während § 32 Abs 1 Z 3 GGSt die Verpflichtung des Lenkers normiert, eine Beförderungseinheit nur in Betrieb zu nehmen, wenn bestimmte Tafeln und sonstige Aufschriften und bildliche Darstellungen vorschriftsmäßig angebracht sind, schreibt Rn 2307 ADR idF 1995/357 für näher bezeichnete Stoffe bestimmte Verpackungen vor. Keiner dieser Bestimmungen kann der Tatvorwurf, der Besch habe eine mit einem "nicht UN-geprüften" Versandstück beladene Beförderungseinheit gelenkt, subsumiert werden.
Schlagworte
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der TatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030110.X01Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009