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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §9 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/26 92/12/0260 3Stammrechtssatz
Die soziale Geltung einer beruflichen Tätigkeit richtet sich nicht (wie das der Beamte vermeint) vorwiegend nach den hiefür erforderlichen Vorkenntnissen und der damit verbundenen persönlichen Verantwortung, sondern überwiegend danach, in welche ihrer Gruppen die bestehende Gesellschaftsordnung diejenigen einreiht, die bestimmte Berufstätigkeiten verrichten (Hinweis E 9.4.1970, 47/70, VwSlg 7775 A/1970 und E 25.5.1962, 498/60).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120214.X03Im RIS seit
11.07.2001