RS Vwgh 1997/9/24 97/03/0090

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Veröffentlicht am 24.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;

Rechtssatz

Die Unrichtigkeit des im Meßprotokoll aufscheinenden Standorts läßt keinen Schluß auf die Unrichtigkeit der Messung selbst zu.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997030090.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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