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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §154 Z1 idF 1988/148;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0134 2Stammrechtssatz
Daß für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten auf unbestimmte Zeit keinesfalls eine im allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden darf, ergibt sich aus dem Ernennungserfordernis für diese Bedienstetengruppe nach der Anl1 zum BDG 1979 in Z 21/2 lit a in Abgrenzung zu dem Ernennungserfordernis für Universitätsprofessoren gem der Anl1 zum BDG 1979 Z 20 lit b.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120031.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011