RS Vwgh 1997/9/24 97/03/0090

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Veröffentlicht am 24.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/27 90/03/0133 4

Stammrechtssatz

Die Art der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Tatbestandsmerkmal der Übertretung des § 20 Abs 2 StVO.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997030090.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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