RS Vwgh 1997/9/24 96/12/0076

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Veröffentlicht am 24.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AVG §56;
PG 1965 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0213 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit des Beamten sind ausschließlich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung maßgebend.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120076.X01

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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