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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Auf Beschwerdeausführungen, die sich gegen die Beweiswürdigung richten, braucht der VwGH nicht einzugehen, wenn sie nicht erkennen lassen, gegen welche konkreten Sachverhaltsfeststellungen sie gerichtet sind.
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030107.X02Im RIS seit
06.03.2001