RS Vwgh 1997/9/24 97/03/0107

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Veröffentlicht am 24.09.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Auf Beschwerdeausführungen, die sich gegen die Beweiswürdigung richten, braucht der VwGH nicht einzugehen, wenn sie nicht erkennen lassen, gegen welche konkreten Sachverhaltsfeststellungen sie gerichtet sind.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997030107.X02

Im RIS seit

06.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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