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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §14 Abs3;Rechtssatz
Enthält die Niederschrift keinen Hinweis darauf, daß diese vorgelesen worden wäre oder daß auf die Verlesung verzichtet worden wäre, so liefert die Niederschrift nicht den vollen Beweis iSd § 15 AVG (Hinweis E 19.6.1986, 85/04/0106). Eine solche, dem § 14 AVG nicht voll entsprechende Niederschrift verliert nicht jeglichen Beweischarakter, sondern unterliegt gem § 45 Abs 2 AVG der freien Beweiswürdigung der Behörde (Hinweis E 4.10.1989, 89/01/0175).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030025.X01Im RIS seit
20.11.2000