RS Vwgh 1997/9/24 97/03/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §14 Abs3;
AVG §15;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Enthält die Niederschrift keinen Hinweis darauf, daß diese vorgelesen worden wäre oder daß auf die Verlesung verzichtet worden wäre, so liefert die Niederschrift nicht den vollen Beweis iSd § 15 AVG (Hinweis E 19.6.1986, 85/04/0106). Eine solche, dem § 14 AVG nicht voll entsprechende Niederschrift verliert nicht jeglichen Beweischarakter, sondern unterliegt gem § 45 Abs 2 AVG der freien Beweiswürdigung der Behörde (Hinweis E 4.10.1989, 89/01/0175).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997030025.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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